Sind Sie bereits volljährig? Mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten sind ästhetische Eingriffe unter 18 Jahren zwar erlaubt, wir führen diese aber nur in Ausnahmefällen bei stigmatisierenden Befunden oder medizinischer Indikation durch.
Wir bitten unsere Patienten unseren medizinischen Fragebogen sowie die Datenschutzerklärung, welche Sie per Email erhalten, im voraus auszufüllen. Danke!
Wir bitten vereinbarte Termine rechtzeitig (mind. 24h vorher) zu stornieren da wir sonst unter Umständen gezwungen sind entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.(Ausfallhonorar OLG Stuttgart AZ:1 U 154/06 v. 17.04.2007).